Wenn nach zwei Jahren für Ihr Auto wieder einmal der „TÜV“ ins Haus steht, führen wir in unseren Kfz-Werkstätten alle dafür erforderlichen Haupt- und Abgasuntersuchungen (HU + AU) nach §29 und §47a der StVZO in Zusammenarbeit mit einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation durch. Und bei Bedarf prüfen wir Ihr Fahrzeug bereits vorab, um mögliche Mängel schon vorab zu beheben.